Ihr gutes Recht!

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden oder Ihr Fahrzeug auf sonstige Weise
beschädigt wurde, können Sie grundsätzlich von Ihrem  Recht Gebrauch machen, einen
Sachverständigen Ihres Vertrauens zu Rate zu ziehen. Dieses Recht haben Sie auch  bei der
Beauftragung eines Rechtsanwalts, der die Schadensabwicklung für Sie übernehmen kann. Die Kosten hierfür sind von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu tragen.

Es kann der Fall eintreten, dass die gegnerische Versicherung sich dafür stark macht, den
gutachterlich festgestellten Schaden durch einen eigenen Gutachter beurteilen zu lassen.
Möglicher Grund könnte dafür sein, dass durch die geschäftliche Verbundenheit mit der
Versicherung der Schaden für die Versicherung  günstiger dargestellt wird. Die Versicherung 
kann versuchen, ein “Recht auf Nachbesichtigung” geltend zu machen.

FAQs

Ich hatte einen Unfall. Darf ich einen Gutachter beauftragen?

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden oder Ihr Fahrzeug auf sonstige Weise
beschädigt wurde, können Sie grundsätzlich von Ihrem Recht Gebrauch machen, einen
Sachverständigen Ihres Vertrauens zu Rate zu ziehen. 

Wichtige Voraussetzung: Ein Dritter hat das Unfallereignis zu vertreten – auch wenn z.B.:
Verkehrssicherungspflichten vernachlässigt werden. Die Kosten des Gutachters sind als Teil des 
Schadens und so von der gegnerischen Versicherung zu tragen.

Soll ich das Angebot der gegnerischen Versicherung annehmen, ihren eigenen Gutachter
zu beauftragen?
.

Versicherungen sind in erster Linie Wirtschaftsunternehmen und arbeiten daher gewinnorientiert.
Also wird die Versicherung grundsätzlich versuchen, ihre Ausgaben so gering wie möglich zu
halten. Wäre es eventuell – im Einzelfall- nicht von Vorteil, einen Sachverständigen Ihres
Vertrauens mit der Feststellung und Begutachtung von Schäden zu beauftragen

Kann ich in jedem Fall einen eigenen Sachverständigen beauftragen, wenn ich einen
fremd verursachten Unfall verwickelt wurde?

Nicht immer: Bei Schäden unterhalb eines leicht einzuschätzenden Grenzwertes von ca. 
600,00 € bis 800,00 €, den sogenannten Bagatellschäden, werden die Kosten für die Beauftragung
eines Gutachters nicht ersetzt. Sie können den Gutachter unverbindlich um eine Einschätzung
bitten, ob ein solcher Bagatellschaden vorliegt.

Was macht ein Kfz-Sachverständiger?
  • Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall
  • Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang
  • Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten)
  • Oldtimergutachten
Woran erkenne ich einen seriösen qualifizierten Sachverständigen?

Achten Sie darauf, dass der Sachverständige Kfz-Meister oder Diplom-Ingenieur ist.

Reicht es nicht aus, im Schadensfall einen Kostenvoranschlag meiner Kfz-Werkstatt
einzuholen?

Nein. Oft fehlt in den Kostenvoranschlägen, für die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche, die
nötige beweissichernde Funktion. Diese sind aber unentbehrlich.

Wie teuer sind Kfz-Sachverständigengutachten?

Abgerechnet wird auf Grundlage der Schadenshöhe. So sind Sie auf der sicheren Seite, dass die
Kosten für das Gutachten auch im Verhältnis zum Schaden liegen. Die Kosten für ein
Schadensgutachten bei einer Schadenhöhe von € 2.500,00 liegen je nach Aufwand und regionalen
Gegebenheiten zwischen € 316,00 und € 385,00. Fahrtkosten, Porto/ Telefon und Fotokosten
werden gesondert berechnet.

Hat die gegnerische Versicherung ein Recht auf Nachbesichtigung?

Nein! Sie müssen sich nicht darauf einlassen. Bei einem Kraftfahrzeugunfall darf der Geschädigte
sich grundsätzlich auf ein von ihm eingeholtes Sachverständigengutachten zur
Schadensermittlung verlassen (vgl. z.B. BGH ZfS 1989, 299f.[300]; Jaqusch-Hentschel, a.a.O., 
§ 1 StVG Rz. 6 m.w. Nachw.) und darf seinen Schaden allein auf der Grundlage eines
derartigen Gutachtens abrechnen, das auch als Basis für die Schätzung des Reparaturschadens
durch ein Gericht gem. § 287 I ZPO in der Regel ausreicht. Wenn das eingeholte Gutachten
allerdings gravierende Mängel aufweist, die auch für den Geschädigten ohne weiteres erkennbar
sind, kann die gegnerische Versicherung das Recht zu einer Nachbesichtigung bekommen.

Was soll ich bei Problemen in der Schadensabwicklung tun?

Wenden  Sie sich an einen versierten Rechtsanwalt. Die Kosten für die Beauftragung des
Rechtsanwalt sind ein Teil des Schadens und müssen von der gegnerischen Versicherung
erstattet werden. Wenn Sie keinen versierten Rechtsanwalt kennen, können Sie sich sehr gerne
mit mir in Verbindung setzen, ich helfe Ihnen gerne weiter.

Haben Sie noch weitere Fragen,